Herzlich Willkommen im Hanseatischen Commercial Court für Luft- und Raumfahrt, Logistik und Seehandel Bremen (HCCB) !

Nun ist es endlich soweit: mit dem Gesetz zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland vom 07. Oktober 2024, das ab 01. April 2025 in Kraft getreten ist (zum Gesetz), werden Ihre Handlungsoptionen als Unternehmerin oder Unternehmer im Bereich der wirtschaftsrechtlichen Konfliktlösung deutlich erweitert. Sie können nunmehr auf schnellem und direkten Wege von der hohen Streitentscheidungs- aber auch Streitschlichtungskompetenz unserer zivil- und wirtschaftsrechtlich erfahrenen Richterinnen und Richter profitieren. 

Die Freie Hansestadt Bremen möchte ihrer kaufmännischen Tradition folgend den Unternehmen die Gelegenheit bieten, gerade in den Bereichen, die in der Bremischen Wirtschaft in der Produktion wie auch im Dienstleistungsbereich besonders vertreten sind (Logistik, Raumfahrt-, Wasserstoff- und zivile Luftfahrttechnologie), auf besondere Expertise auch in der Rechtsprechung zu vertrauen (zur Verordnung).

Ann-Marie Wolff

In Konflikten, die aufgrund des hohen Streitwerts für die beteiligten Unternehmen eine besondere Bedeutung haben, können Sie nunmehr die Klage direkt zum Hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen erheben, um dann – falls es nicht zu einer gütlichen Einigung kommt – auf schnellem Weg für die Rechtsfragen eine Entscheidung unseres obersten Gerichts, des Bundesgerichtshofs, zu bekommen. Von derartigen Entscheidungen profitieren nicht nur Sie im Einzelfall, sondern sie werden Ihnen, aber auch anderen Unternehmen und die sie begleitenden Juristinnen und Juristen bei der zukünftigen Rechtsgestaltung nützen. Die Rechtsstreite können auf Ihren Wunsch in englischer Sprache geführt werden und Sie profitieren von modernen prozessualen Regelungen, in denen Sie schnell an der Verfahrensgestaltung und -durchführung beteiligt werden (zum Verfahren). Die oftmals beschwerliche Anerkennung schiedsgerichtlicher Entscheidungen entfällt damit. 

Auf dieser Homepage des Commercial Court können Sie sich über das Verfahren aber auch über die Besetzung des Gerichts informieren. Selbstverständlich stehen Ihnen hier auch die rechtlichen Grundlagen für dieses besondere Verfahren zur Verfügung.

Ich würde mich freuen, wenn dieses Angebot Interesse bei bremischen aber auch überregionalen Unternehmen findet, damit wir gemeinsam mit hoher fachlicher Qualität und zügigen Verfahren Rechtssicherheit auch in wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen erreichen und damit zur Stärkung des Rechtsstaats beitragen. 

Ann-Marie Wolff

Präsidentin des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen