FAQ
Dieser Abschnitt enthält Antworten auf häufig gestellte Fragen, die Benutzern helfen, die benötigten Informationen schnell und einfach zu finden.
Wann nimmt das Gericht seine Tätigkeit auf?
Zum 03. April 2025 wird der HCCB starten.
Für welche Verfahren ist der HCCB zuständig?
Dies ist die zweite FAQ-Antwort.
Wie bringe ich meinen fall zum HCCB?
Dies ist die dritte FAQ-Antwort.
Wo liegt das Gericht?
Der HCCB liebt in Bremen. Wie Sie unser Gericht am schnellsten erreichen, erfahren Sie hier.
In welcher Sprache wird verhandelt?
Die Gerichtssprache ist grundsätzlich Deutsch. Allerdings sind alle Richterinnen und Richter in der Lage, eine mündliche Verhandlung auch auf Englisch zu führen, sodass die Hinzuziehung eines Dolmetschenden für die englische Sprache gemäß § 185 Absatz 2 GVG unterbleiben kann, wenn Sie und Ihre Gegenseite dies wünschen.
Zudem kann von der Möglichkeit des § 142 Absatz 3 ZPO Gebrauch gemacht werden, fremdsprachige Urkunden ohne Übersetzung in den Prozess einzuführen, sodass auf aufwendige Übersetzungen, insbesondere von Vertragsdokumenten, verzichtet werden kann.
Nach welchen Regeln verhandelt der HCCB?
Dies ist die vierte FAQ-Antwort.
Was kostet ein Verfahren vor dem HCCB?
Dies ist die vierte FAQ-Antwort.
Wer entscheidet meinen Fall?
Hier finden Sie unsere Richterinnen und Richter.
Wie kann ich mein Urteil im In- und Ausland vollstrecken?
Eine Anordnung der vorläufigen Vollstreckbarkeit des Urteils führt dazu, dass auch die Einlegung von Rechtsmitteln eine Zwangsvollstreckung nicht verzögern kann.
Aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (Brüssel Ia-VO) können deutsche staatliche Urteile in Zivil- und Handelssachen in deren Anwendungsbereich vergleichsweise zügig und einfach durchgesetzt werden. Nach Artikel 39 Brüssel Ia-VO ist eine in einem Mitgliedstaat ergangene, dort vollstreckbare Entscheidung in den anderen Mitgliedstaaten vollstreckbar, ohne dass es einer Vollstreckbarerklärung bedarf. Ferner erleichtert auch das Lugano-Abkommen von 2007 zwischen der EU und Norwegen, Island und der Schweiz die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen in Zivil- und Handelssachen im EWR-Raum und in der Schweiz.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich gerne weitere Informationen hätte?
Dies ist die vierte FAQ-Antwort.
Beispiele für Fälle am HCCB?
Dies ist die vierte FAQ-Antwort.